Tour de France: Straf­pro­zess gegen die Frau mit dem Papp­schild

05.07.2021

"Allez Opi-Omi!" Bei der ersten Etappe der Tour de France hielt eine Zuschauerin am Rand der Strecke ein Pappschild mit dieser Aufschrift in die Kamera - und löste damit einen Massensturz der Radprofis aus. Im Oktober muss sie deshalb vor Gericht.

Die als "Pappschild-Frau" bekannt gewordene Zuschauerin bei laufenden der Tour de France muss sich im Herbst vor Gericht verantworten. Wie die L'Équipe am Freitag berichtete, findet die Verhandlung gegen die 30-Jährige am 14. Oktober statt. Die Frau war am Mittwoch in Gewahrsam genommen und am Freitagmorgen wieder freigelassen worden.

Auf der ersten Etappe der diesjährigen Tour hatte die Zuschauerin ein Pappschild auf die Straße gehalten und damit unabsichtlich einen Massensturz ausgelöst. Der deutsche Fahrer Tony Martin, der an der Spitze fuhr, konnte dem Schild nicht mehr ausweichen und prallte in voller Fahrt hinein. Mindestens 30 weitere Fahrer stürzten daraufhin, etwa ein Dutzend zog sich Verletzungen zu.

Die Französin hatte den Unfallort zunächst verlassen. Die Polizei suchte daraufhin nach ihr, woraufhin sie sich am Mittwoch stellte. Ihr wird Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sowie möglicherweise auch die Gefährdung von Menschenleben vorgeworfen. Maximal drohen der Frau zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tour de France: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45382 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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