Der DAV hat Bundesjustizminister Maas einen Entwurf zur Reform der Tötungsdelikte vorgelegt. § 211 StGB, der den Mord unter Strafe stellt, soll wegfallen. Auf einen Tätertyp abzustellen sei systemwidrig und führe zu ungerechten Ergebnissen. Normalerweise werde ein Handeln bestraft, heißt es in der Stellungnahme.
Mord und Totschlag sollen nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus dem Strafrecht verschwinden. Der Verein hat Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag einen Reformentwurf vorgelegt. Darin enthalten ist der Vorschlag, den § 211 StGB zu streichen, in § 212 soll nur noch die "Tötung" unter Strafe gestellt werden. Mit dieser Forderung steht der DAV nicht alleine da. Auch die Justizministerin Schleswig-Holsteins strebt eine Reform an.
"Wer einen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe
nicht unter fünf Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft", so lautet der Entwurf eines neuen § 212. Dazu soll § 213, der sich mit dem minder schweren Fall des Totschlags befasst, entsprechend angepasst werden.
"Heimtücke das Merkmal der Schwachen"
Nach DAV-Präsident Wolfgang Ewer sei der Reformbedarf seit langem anerkannt, weil die Bestimmung zu "Mord" und "Totschlag" zu Ungerechtigkeiten führe. So sei das Merkmal "Heimtücke" etwa das Mordmerkmal der Schwachen: "Eine schwache Frau, die den gewalttätigen Ehemann nachts im Schlaf oder mit Gift tötet, wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schlägt hingegen der Mann im Streit seine Frau tot, wird er nur wegen Totschlag zu fünf bis 15 Jahren verurteilt." Gerade solche Beziehungstaten verdeutlichten den Handlungsbedarf, so Ewer.
Sinnvoller sei ein einheitlicher Tötungsparagraf, findet Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. Es sei systemwidrig, sich im Strafrecht an einem Tätertyp - dem Mörder - zu orientieren. Denn normalerweise werde ein Handeln unter Strafe gestellt, was dann im StGB möglichst genau beschrieben ist. Die Täterpersönlichkeit könne allenfalls bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.
Der Entwurf konzentriere sich dagegen klar und allgemein verständlich auf das Schutzgut Leben. Für Gesinnungsmerkmale dürfe es keinen Raum mehr geben.
una/LTO-Redaktion
DAV fordert Reform der Tötungsdelikte: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10663 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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