OLG München zur Tierhalterhaftung: Schadensersatz nach Schaf-Attacke

19.04.2012

Ausgerechnet ein schwarzes Schaf sorgt für Ärger vor Gericht. Nachdem ein Mann von dem Tier angerempelt und verletzt wurde, sprachen die Richter ihm mit heute bekannt gewordener Entscheidung Schadensersatz zu. Der Geschädigte kann sogar beide infrage kommenden Halter in Anspruch nehmen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in zweiter Instanz mit der Schadenersatzklage eines Mannes beschäftigt, der vor zweieinhalb Jahren von einem Schaf attackiert und verletzt wurde. Da das Tier anschließend zu seinen Artgenossen flüchtete konnte es nicht mehr ausfindig gemacht werden. Weil die Herde aus Schafen von zwei verschiedenen Besitzer bestand, könne der Geschädigte beide Halter in Anspruch nehmen, so die Richter (Urt. v. 19.04.2012, Az. 14 U 2687/11).

Der Unfall ereignete sich bereits 2009. Dabei wurde der Mann erheblich verletzt, mehrfach musste er ärztlich behandelt werden. Seine Krankenkasse forderte die Arztkosten von dem Halter zurück. Dazu kamen später außergerichtliche Anwaltskosten. Das Landgericht (LG) Kempten gab der Krankenkasse Recht. Tierhalter müssten auch dann für Schäden haften, wenn nicht mehr zu klären sei, wem das Tier letztlich gehöre (Urt. v. 30.05.2011, Az. 61 O 188/11).

Der Schaf-Halter ging in Berufung, verlor jedoch vor dem OLG. Beide Besitzer hätten ihre Schafe in einem gemeinsamen Pferch untergebracht, der nicht ständig überwacht wurde und damit eine gemeinsame Gefahrenlage geschaffen, urteilten die Richter.

Das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der haftungsrechtlichen Problematik die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zur Tierhalterhaftung: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6035 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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