Die Verfassungsrichter sollten ursprünglich klären, ob das Thüringer Innenministerium Abschiebungen im Winter verbieten durfte. Doch dazu kam es nicht: Der Antrag der AfD ist unzulässig, entschied das Gericht am Mittwoch.
Die AfD-Fraktion des Thüringer Landtags ist mit ihrem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Anordnung zum Winterabschiebestopp des Innenministeriums gescheitert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) entschied am Mittwoch, dass dieser unzulässig ist (Urt. v. 13.04.2016, Az. VerfGH 11/15).
Mit Anordnung vom 09.Dezember 2014 hatte das Innenministerium des Bundeslandes verfügt, dass ausreisepflichtige Menschen aus bestimmten Staaten, wie etwa Afganistan oder Serbien, bis zum 31. März 2015 nicht abgeschoben werden dürfen. Dies wurde auf § 60a Aufenthaltsgesetz gestützt, wonach eine oberste Landesbehörde entweder aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten aussetzen darf. Das Ministerium begründete die Maßnahme mit den klimatischen Verhältnissen in den hiervon betroffenen Ländern.
Hiergegen hatte die Fraktion der AfD ein abstraktes Normenkontrollverfahren anstrengen wollen, da sie die Anordnung für unvereinbar mit der Landesverfassung hielt.
Das Gericht hat den entsprechenden Antrag jedoch nun als unzulässig bewertet. Der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle sei nur in Bezug auf Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen oder gesetzesvertretende Parlamentsbeschlüsse möglich, teilten die Verfassungsrichter mit. Die hier in Rede stehende Anordnung sei aber als Verwaltungsvorschrift dem Innenrecht der Verwaltung zuzuordnen und entfalte daher keine unmittelbare Außenwirkung, so die Gerichtsmitteilung. Die Entscheidung erging mit acht zu eins Stimmen.
una/LTO-Redaktion
Thüringer VerfGH zu Ausweisung in kalte Herkunftsländer: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19057 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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