OLG Thüringen zu einstweiliger Verfügung: taz darf Höcke mit aus­ge­st­recktem Arm zeigen

30.08.2016

Die Überschrift "Hitlergruß im Abendland" musste die taz entfernen. Ein Bild von Björn Höcke, auf dem er den rechten Arm ausstreckt, darf die Zeitung aber weiterhin zeigen. Das bleibt auch so; der Politiker hat seinen Antrag zurückgenommen.

Der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Björn Höcke hat seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Tageszeitung taz zurückgenommen. Das berichtet die Zeitung in einem Blogeintrag. Die taz hatte eine Bild von Höcke, auf dem er den rechten Arm ausstreckt, mit der Überschrift "Hitlergruß im christlichen Abendland" verwendet.

Die Verwendung des Fotos in Verbindung mit der Überschrift hatte das Landgericht (LG) Erfurt im Juni untersagt. Die taz hatte die Überschrift des auf ihrer Internetseite verbreiteten Artikels über eine Demonstration in Erfurt bereits zuvor auf  "Höcke nimmt Maß" geändert.

Weil er auch die Verwendung des Bildes an sich verbieten lassen wollte, ging Höcke gegen das Urteil des LG in Berufung. Laut dem Blogeintrag stellte er die teilweise zu seinen Gunsten ergangene einstweilige Verfügung aber nicht zu. Das Oberlandesgericht (OLG) Thürigen habe den AfD-Landes- und Fraktionschef dann darauf hingewiesen, dass seine Berufung mangels Vollzug unbegründet sei, woraufhin Höcke den Antrag zurücknahm.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Thüringen zu einstweiliger Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20427 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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