Spezialgericht in Paris: Alle Ange­klagten im Pro­zess zum Anschlag in Nizza schuldig gespro­chen

13.12.2022

Bei der Feier zum Nationalfeiertag 2016 werden durch einen Terroranschlag in Nizza 86 Menschen in den Tod gerissen. Der Täter wird erschossen, acht mutmaßliche Unterstützer kommen vor Gericht und wurden nun in Paris schuldig gesprochen.

Mitten bei den Feiern zum Nationalfeiertag werden im südfranzösischen Nizza 86 Menschen bei einem Terroranschlag in den Tod gerissen. Der Täter wird erschossen, doch acht mutmaßliche Unterstützer kommen vor Gericht. Alle wurden nun schuldig gesprochen.

Sechseinhalb Jahre nach dem wohl islamistisch motivierten Terroranschlag in Nizza mit 86 Toten sind in Paris die Urteile gegen mutmaßliche Unterstützer des Attentäters gefallen. Ihnen wurde vorgeworfen, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, beziehungsweise bei der Waffenbeschaffung geholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte für die sieben angeklagten Männer und die angeklagte Frau Haftstrafen zwischen zwei und 15 Jahren sowie teils Landesverweise.

Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer, darunter zwei Schülerinnen und eine Lehrerin aus Berlin. Mehr als 200 Menschen wurden verletzt. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Laut Staatsanwaltschaft war dieses angebliche Bekenntnis trotz der Radikalisierung des Täters reiner Opportunismus, eine Verbindung zum IS habe es nicht gegeben.

Seit September rollte ein Spezialgericht in Paris den Anschlag in Nizza auf. Mehr als 2.000 Angehörige und Opfer traten als Nebenklägerinnen und Nebenkläger auf. Über vier Wochen hinweg berichteten sie vor Gericht von ihren Erinnerungen an die Attacke und von den Spuren, die der Terrorakt bei ihnen hinterlassen hat.

Obwohl der Attentäter damals von der Polizei getötet wurde, waren die Vorbereitung seiner Tat sowie seine Gesinnung wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass der Mann über weitaus mehr als bloße Neugier für den IS verfügte. Er habe sich zahlreiche Köpfungsvideos der Terrormiliz angesehen, intensivste - irgendwann tägliche - Recherchen betrieben etwa zum Geschehen in Syrien und dem Irak, zu Terroraufrufen, zum IS und zu Al-Kaida wie auch zum Aufputschmittel Captagon, das als "Dschihadisten-Droge" gilt. "Der Täter wollte (dem Anschlag) sehr eindeutig eine dschihadistische Dimension geben", hieß es im Schlussplädoyer der Anklage.

Nun wurden acht Unterstützer des Anschlages schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte 12 Jahre Haft für den Mann, der dem Attentäter die Schusswaffe besorgte, die dieser beim Anschlag benutzte. Die weiteren fünf Beschuldigten in dem Prozess, die ebenfalls in die Beschaffung einer Waffe involviert waren, sollen zwischen zwei und acht Jahren in Haft. Zwei Angeklagte verurteilte das Gericht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 18 Jahren Haft.

dpa/ku/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Spezialgericht in Paris: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50463 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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