Vor Terror-Prozess am OLG München: Wirbel um T-Shirt des Richters

19.01.2015

In München steht ab diesem Dienstag ein junger Mann vor Gericht, der am Terror in Syrien beteiligt werden soll. Kurz vorher werden Fotos des Vorsitzenden Richters bekannt, auf denen er ein T-Shirt mit dem Namen des Eroberers von Konstantinopel trägt. Ist er befangen?

Vor Beginn des Prozesses gegen einen mutmaßlichen Islamisten und Terrorhelfer in Syrien vor dem Oberlandesgericht (OLG) München sorgt der Vorsitzende Richter für Wirbel. Manfred Dauster, Vorsitzender des Staatsschutzsenats, hat auf seiner privaten, aber öffentlich zugänglichen Facebook-Seite Fotos von sich in einem T-Shirt mit dem Schriftzug "Fatih Sultan Mehmet - The Conqueror" (Der Eroberer) gepostet, wie der "Münchner Merkur" berichtete. Es ist der Name des muslimischen Feldherren, der einst Konstantinopel von den Christen eroberte. Die Fotos stellte Dauster bereits im Juli 2013 auf seine Seite. Dazu äußern wollte er sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht. "Ich habe das nicht zu kommentieren."

Dauster leitet von diesem Dienstag an den Prozess gegen einen 27 Jahre alten Deutschen, dem die Bundesanwaltschaft vorwirft, als Mitglied der Gruppe "Junud Al-Sham" am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein. Der Münchner muss sich wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in dem Bürgerkriegsland sowie wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord verantworten. 89 Journalisten haben sich für den Prozess akkreditiert, bis April sind 13 Verhandlungstage angesetzt.

Auch Gerichtssprecherin Andrea Titz sagte: "Grundsätzlich kommentieren wir keine privaten Fotos unserer Richter." Es gebe keinen Zweifel, dass Richter Dauster "der Sache unvoreingenommen gegenübersteht". Jeder Richter müsse aber immer hinterfragen, ob private Äußerungen dazu führen könnten, dass seine Unbefangenheit angezweifelt wird. Zunächst gab es nach Gerichtsangaben keine Hinweise darauf, dass zum Prozessauftakt ein Befangenheitsantrag gegen Dauster gestellt werden könnte.

Der Vorwurf: Staatsgefährdung, Mord, versuchte Anstiftung zum Mord

Der Angeklagte, der im April am Prager Flughaften festgenommen worden war und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, soll unter anderem Anfang Februar 2014 zusammen mit etwa 1.600 Dschihadisten das Zentralgefängnis in Aleppo mit Panzern und Maschinengewehren angegriffen und rund 300 Gefangene befreit haben. Bei den Kämpfen wurden laut Bundesanwaltschaft mindestens zwei syrische Regierungssoldaten und fünf Häftlinge getötet.

Er soll außerdem versucht haben, Verantwortliche der "Junud Al-Sham" dazu zu bewegen, ein 16-jähriges Mädchen zu töten, das aus Syrien nach Deutschland zurückkehren wollte. Er habe, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, befürchtet, das Mädchen könnte seinen Aufenthaltsort und seine Aktivitäten verraten.

Für den Prozess vor dem Oberlandesgericht sind bis April 13 Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht hat fünf Sachverständige und 16 Zeugen geladen.

Die Verhandlung gegen den 27-Jährigen ist nicht der erste Prozess seiner Art vor einem deutschen Gericht. Angeklagte, die sich in Syrien Terrorgruppen angeschlossen haben sollen, müssen sich auch in Stuttgart, Berlin und Düsseldorf vor Gericht verantworten. Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) wurde der Angeklagte im Dezember vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

dpa/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vor Terror-Prozess am OLG München: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14415 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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