Arbeitsminister zur Coronakrise: Wirk­same Betriebs­rats­be­schlüsse bald per Video­kon­fe­renz?

23.03.2020

Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Betriebsräte zwar digital kommunizieren, sind aber nur beim Treffen vor Ort beschlussfähig. Bundesminister Hubertus Heil fordert, das möglichst kurzfristig zu ändern.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dazu aufgerufen, die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in der Coronakrise sicherzustellen. Zwar sei die Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen nicht explizit im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen. "Von einem solchen Normalfall können wir hier jedoch nicht sprechen", so Heil in einer am Freitag verbreiteten Erklärung. "Wir sind daher der Meinung, dass in der aktuellen Lage auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz zulässig ist", sagte er.

Dies gelte sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, müssen nach Auffassung des Arbeitsressorts wirksam sein.

Eine solche Änderung war beispielsweise bereits von Arbeitsrechtler Prof. Dr. Fuhlrott im Interview mit LTO gefordert worden. Zum einen sei die aktuelle Regelung und insbesondere deren Auslegung, die persönliche Treffen zur Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit mache, nicht mehr zeitgemäß. Zum anderen sei es angesichts der Coronakrise auch nicht mehr vertretbar, weswegen Betriebsratsbeschlüsse per Videokonferenz möglichst zeitnah ermöglicht werden sollten.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Arbeitsminister zur Coronakrise: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41019 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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