Sein millionenschweres Bauprojekt könnte Franz-Peter Tebartz-van Elst teuer zu stehen kommen. Das Bistum Limburg prüft Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegen den ehemaligen Bischof. Ob es dazu kommt, entscheidet der Vatikan.
In den Medien wird die Höhe der Schadensersatzforderung mit 3, 9 Millionen Euro gehandelt. Stephan Schnelle, Pressesprecher des Bistums Limburg, sagt dazu: "Aus den Abschlüssen des Bischöflichen Stuhls für die Jahre 2012 und 2013 wird deutlich, dass das Bistum 3,9 Millionen Euro der angefallenen Herstellungskosten für das Bischofshaus außerplanmäßig abgeschrieben hat."
Daraus ließe sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden sei. Soweit durch ungerechtfertigte Abrechnungen von Planungsbeteiligten zu hohe Zahlungen geleistet wurden, würden diese zurückgefordert, so Schnelle. "Den übrigen Forderungen wird im Rahmen der üblichen und vorgegebenen Regelungen nachgegangen. Das Bistum befinde sich hierzu bereits in Gesprächen."
Ob und in welcher Höhe Schadensersatz gegenüber dem emeritierten Bischof geltend gemacht wird, entscheidet jedoch nicht das Bistum Limburg allein. Diese Entscheidung könne nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen, so Schnelle. Grundsätzlich sei bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig. Das nächste Treffen sei für den Herbst geplant.
Hintergrund der Forderungen ist der Finanzskandal um den Bau der Limburger Bischofsresidenz. Die Kosten waren von 5,5 Millionen Euro auf schließlich rund 31 Millionen Euro angestiegen.
ms/LTO-Redaktion
Forderungen gegen Ex-Bischof Tebartz-van Elst: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16344 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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