Das Strafverfahren gegen den umstrittenen Bischof von Limburg, Tebartz-van Elst, wegen der Abgabe zweier falscher Versicherungen an Eides Statt, ist vorläufig eingestellt worden. Dies teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte am Montag mit. Bedingung für die Einstellung sei, dass Tebartz-van Elst 20.000 Euro an die Staatskasse zahlt.
Das Strafverfahren gegen den unter anderem wegen seines autoritären Führungsstils und der Kostenexplosion beim Umbau seines Bischofssitzes in die Kritik geratenen Limburger Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Bischofes gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit. Es bestehe weder ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, noch stehe eine besondere Schwere der Schuld einer Einstellung entgegen. Die Einstellung stehe jedoch unter der Auflage, dass der Bischof 20.000 Euro an die Staatskasse zahle.
Tebartz-van Elst war vorgeworfen worden, er habe vor dem Landgericht Hamburg zwei falsche Versicherungen an Eides Statt abgegeben. In zwei Zivilverfahren gegen einen Journalisten und den Spiegel-Verlag hatte der Bischof versichert, der Journalist habe ihm im Zusammenhang mit einer Reise nach Indien weder die Frage gestellt "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?", noch habe er darauf geantwortet "Business-Klasse sind wir geflogen." Beide Aussagen stellten sich später als falsch heraus.
mbr/LTO-Redaktion
AG Hamburg zu falscher Versicherung an Eides Statt: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10073 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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