In Zukunft werden Gewerkschaften noch stärker um Mitglieder buhlen: Nach dem Tarifeinheitsgesetz zählt im Streitfall nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Die Länder haben es am Freitag gebilligt.
Im Rahmen einer Plenarsitzung hat der Bundesrat am Freitag das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es wird jetzt Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt. Das Gesetz soll zukunftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen, beispielsweise der Deutschen Bahn oder der Lufthansa, verhindern.
Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Die Idee ist von Anfang an kontrovers diskutiert worden. Kritiker prognostizieren unter anderem, dass das Gesetz nicht zu weniger Streiks führen wird.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte 2010 die bis damals geltende Tarifeinheit gekippt. Seitdem konnten konkurrierende Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften für ein und dieselbe Personengruppe im Betrieb gelten.
ms/LTO-Redaktion
Umstrittenes Gesetz gebilligt: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15847 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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