Neben der Kartellverfolgung lagen die Tätigkeitsschwerpunkte des Bundeskratellamts in den letzten beiden Jahren in Fusionskontrollverfahren, Sektoruntersuchungen und Verfahren zur Öffnung der Energiemärkte. Dies geht aus dem am Donnerstag vorgestellten Bericht für 2009 und 2010 hervor.
Der Präsident des Bundeskartellamtes (BKartA), Andreas Mundt, blickt nach eigenen Angaben auf zwei sehr erfolgreiche Jahre seiner Behörde zurück. So wurden 2009/2010 in 27 Verfahren insgesamt 172 Unternehmen und sechs Privatwohnungen durchsucht. Die Hinweise erhielt man oft mit Hilfe der Kronzeugenregelung, die in den beiden Jahren insgesamt 78 Mal in Anspruch genommen wurde.
2009 verhängte das BKartA Bußgelder in Höhe von 297,5 Mio. Euro und 2010 in Höhe von 266,7 Mio. Euro. Die Verfahren betrafen so unterschiedliche Bereiche wie Kaffee, Brillengläser, Flüssiggas, Dachziegel, Mörtelsilos, Druckchemikalien und Großdampferzeuger von Kraftwerken.
Im Rahmen der Fusionskontrollen untersagte das BKartA 2009 dem Mineralölkonzern Total den Erwerb des ostdeutschen Tankstellennetzes der OMV. Die Behörde stützte die Entscheidung auf die drohende Verstärkung des Oligopols der fünf großen Mineralölkonzerne. Auch die geplante Zusammenlegung der Eisenerzproduktion der beiden Global Player BHP Billiton und Rio Tinto konnte federführend durch das BKartA verhindert werden. Diese Großfusion im Rohstoffsektor hätte die Produktion der beiden wesentlichen Anbieter weltweit zusammengeführt. Der Erwerb der Getränkehandelskette "Trinkgut" durch EDEKA wurde darüber hinaus nur unter strengen Auflagen freigegeben.
Im Berichtszeitraum hat das Bundeskartellamt eine sehr aufwändige Sektoruntersuchung der Kraftstoffmärkte geführt. Die Ergebnisse zum Oligopol der großen Mineralölkonzerne und den Preissetzungsmustern an den Tankstellen wurden im Mai 2011 veröffentlicht. Große Beachtung fand auch die umfassende Analyse der Stromerzeugungskapazitäten und der Stromgroßhandelsstufe in Deutschland, deren Ergebnisse im Januar 2011 vorgestellt wurden.
Auf dem Energiemarkt erwirkte das BKartA gegen Heizstromversorger umfangreiche marktöffnende Zusagen. Außerdem wurden die Unternehmen zu Rückerstattungen an die Kunden in Millionenhöhe verpflichtet.
eso/LTO-Redaktion
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Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3882 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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