Einer aktuellen Studie zufolge halten sich viele Richter in NRW bei Absprachen im Strafprozess nicht an Recht und Gesetz. Die seit 2009 geltenden Regeln, die für mehr Transparenz bei der umstrittenen Verständigungspraxis sorgen sollten, würden häufig umgangen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag unter Berufung auf eine Untersuchung des Düsseldorfer Rechtsprofessors Karsten Altenhain. Er tritt als Sachverständiger in drei Verfahren zur Zulässigkeit von Deals auf, über die das BVerfG am Mittwoch verhandeln wird.
Zwei der Beschwerdeführer in Karlsruhe seien nicht wie vorgeschrieben belehrt worden, ein Formalgeständnis, das unter Druck zustande gekommen sei, ist Gegenstand des dritten Verfahrens, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu entscheiden haben wird.
Die Studie des Düsseldorfer Rechtswissenschaftlers zeigt, dass die Beschwerdeführer in Karlsruhe keine Einzelfälle sind. Nach einer Umfrage unter gut 330 Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern aus NRW glaubten fast zwei Drittel der Amtsrichter nach Angaben der Süddeutschen Zeitung, in jeder zweiten Absprache werde gegen die neue Vorschrift des § 257c der Strafprozessordnung verstoßen. Beispielsweise werde auch der Führerscheinentzug "weggedealt", obwohl dies vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen sei, schreibt die Süddeutsche.
"Wir warten ab, was das Bundesverfassungsgericht zum "Deal" sagen wird", hieß es am Freitag aus dem nordrhein-westfälischen Justizministerium. Nicht nur dort dürfte man auf die Ergebnisse aus Karlsruhe gespannt sein. Auch der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, wird nach Angaben des Pressesprechers des höchsten deutschen Gerichts als Sachverständiger in den Verfahren auftreten.
Mit Materialien von dpa/ mbr/pl/LTO-Redaktion
Studie zum Deal im Strafprozess: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7447 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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