Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf befürchtet, dass die Pläne der Bundesregierung, Strafprozesse wegen der Coronakrise länger auszusetzen, nicht reichen könnten.
Wegen der Coronakrise sollten Gerichte ihre laufenden Strafprozesse noch länger unterbrechen dürfen als dies in einer neuen Regelung der Bundesregierung geplant ist. Das fordert der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU). Eine Verlängerung für normale Strafprozesse um zwei Monate und eine Pause von somit insgesamt maximal drei Monaten und zehn Tagen, wie sie am Freitag in Berlin beschlossen werden soll, sei eine "absolute Untergrenze", sagte der Minister.
"Ich hätte mir eine Verlängerung der aktuell möglichen Fristen um zusätzliche drei statt nur um zwei Monate vorstellen können", sagte Wolf weiter. Es sei für alle Beteiligten wichtig, ein Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. "Aber wir wissen momentan schlicht nicht, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt", sagte Wolf. "Auch wenn wir in absehbarer Zeit zum normalen öffentlichen Leben zurückkehren, müssen wir den Gerichten die Chance geben, ihren Betrieb wieder geordnet hochzufahren." Es sei schon rein organisatorisch nicht möglich, dass sämtliche Strafkammern am ersten Tag nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebes wieder verhandeln könnten.
Laut Strafprozessordnung dürfen Hauptverhandlungen im Strafverfahren nur für drei Wochen unterbrochen werden. Bei besonders umfangreichen Verfahren, die länger als zehn Verhandlungstage angedauert haben, ist eine Unterbrechung bis zu einem Monat möglich. Verrinnt die Frist, muss der Prozess von vorne beginnen.
"Müssen vermeiden, dass Strafverfahren platzen"
"In diesen Zeiten, die so für niemanden absehbar waren, müssen wir vermeiden, dass lange Strafverfahren mit erheblichen Schuldvorwürfen platzen und von vorne begonnen werden müssen", sagte Wolf. Die Prozesse seien mit hohem personellen Aufwand verbunden, es werde teilweise seit Wochen oder gar Monaten verhandelt. "Es wäre fatal, müssten sie neu aufgerollt werden."
Die verlängerte Frist soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums gelten, wenn ein Prozess in Zusammenhang mit Einschränkungen rund um das Coronavirus nicht weitergeführt werden kann.
Einige Gerichte und Landesministerien haben schon auf die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 reagiert. So sagte der Bundesgerichtshof diese Woche zahlreiche Verhandlungen ab. Zudem hatte Landesminister Wolf bereits mitgeteilt, dass nur noch dringende wichtige Prozesse verhandelt werden.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Strafprozesse in der Coronakrise: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41087 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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