Am Dienstag haben Deutschland und das Fürstentum Monaco ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen, mit dem Steuerhinterziehung bekämpft werden soll.
Die deutschen Steuerbehörden erhalten Zugang zu Bankdaten und Informationen zu Eigentumsverhältnissen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind.
Monaco erklärt sich mit der Unterzeichnung des Abkommens bereit, auf der Grundlage des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen mit Deutschland zusammenzuarbeiten.
Die Bundesrepublik setzt sich zusammen mit den anderen Staaten der G20 dafür ein, die OECD-Standards international durchzusetzen.
Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1081 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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