Organisierte Sterbehilfe: Gesundheitsminister Gröhe will umfassendes Verbot

07.01.2014

Was unter Schwarz-Gelb nicht gelang, soll nun in der großen Koalition durchgesetzt werden: Ein umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) strebt eine Neuregelung an, mit Rückenwind der Bundesärztekammer. Der eigentlich zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD) hält sich dagegen zurück.

Das Thema Sterbehilfe beschäftigt derzeit Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Wenn es nach ihm geht, soll ein umfassendes Verbot von organisierter Sterbehilfe kommen. In der vergangenen Legislaturperiode war Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem Versuch gescheitert, die Rechtslage zu ändern. Bestraft werden sollte damals laut Gesetzentwurf, wer Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen. Das ging der Union jedoch nicht weit genug; sie wollte auch eine organisierter Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht strafbar stellen.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich keine konkreten Pläne zu dem Thema. Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte allerdings, man sei in den Koalitionsverhandlungen überein gekommen, dass ein solcher Vorstoß aus der Mitte des Parlaments kommen müsse. Maas selbst gilt als Gegner eines Sterbehilfeverbots.

Gröhe hatte der Rheinischen Post gesagt: "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen." Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich". Bisher ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Die sogenannte passive Sterbehilfe, die Beihilfe zum Suizid, ist in Deutschland hingegen nicht unter Strafe gestellt - jedenfalls, sofern sich im Einzelfall keine Unterlassensstrafbarkeit ergibt.

Unterstützung erhält Gröhe von der Bundesärztekammer. Dort renne er offene Türen ein, sagte ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery dem Berliner Tagesspiegel. "Wir sind gegen jede Form der organisierten Sterbehilfe", so Montgomery weiter. Dass das schwarz-gelbe Gesetz in der ursprünglich geplanten Form nicht gekommen sei, sei gut. Nahen Angehörigen müsse es aber weiterhin erlaubt sein, Sterbewilligen Suizidbeihilfe zu leisten.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Organisierte Sterbehilfe: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10575 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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