Doch kein Ende im Mammutprozess gegen die ehemaligen Chefs der Deutschen Bank. Die Staatsanwaltschaft will die Freisprüche gegen Fitschen, Breuer und Ackermann vom BGH überprüfen lassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss über die Freisprüche für die ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft München teilte am Dienstag mit, dass sie ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts (LG) München I gegen die drei früheren Bankchefs aufrecht hält. Die Revision gegen zwei weitere, ebenfalls freigesprochene Bankmanager zieht sie dagegen zurück. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte die Entscheidung zunächst nicht kommentieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte die fünf Manager wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt. Um die Deutsche Bank vor Schadenersatz-Zahlungen wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München abgesprochen, so lautete der Vorwurf. Das LG hatte nach einem Jahr Verhandlungsdauer im April jedoch alle fünf Angeklagten freigesprochen. Es sei nicht ein einziger Hinweis gefunden worden, dass irgendeine Absprache getroffen worden sei, hatte die Strafkammer erklärt.
Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung hat die Staatsanwaltschaft jetzt ihre Revision gegen die Freisprüche für Breuer, Ackermann und Fitschen begründet und ihre Revision gegen die Freisprüche für den früheren Aufsichtsratschef Clemens Börsig und den früheren Bankvorstand Tessen von Heydebreck zurückgezogen. Der Generalbundesanwalt werde nun prüfen, ob er sich der Revision anschließe.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft geht in Revision: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20893 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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