Für den Künstler Jonathan Meese ist der Rechtsstreit um einen verbotenen Hitlergruß auch nach dem Freispruch noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel gegen das Urteil des AG Kassel eingelegt, teilte Staatsanwalt Götz Wied gegenüber der dpa mit.
Nach Wieds Angaben wurde das Rechtsmittel zunächst eingelegt, um die gesetzliche Frist von einer Woche zu wahren. Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde die Behörde entscheiden, ob sie in Revision gehe oder Berufung einlege.
Das Amtsgericht (AG) Kassel hatte den Künstler Jonathan Meese Mitte August vom Vorwurf freigesprochen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Meese hatte in einem öffentlichen Gespräch die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. Das AG hatte zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, begründete das Gericht sein Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, hatte Staatsanwalt Weigelt argumentiert.
Juristischer Ärger droht Meese auch in Mannheim. Er hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch deshalb wegen Volksverhetzung.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Hitlergruß als Kunstaktion: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9434 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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