Einen terroristischen Hintergrund sieht die Staatsanwaltschaft nicht - von einem Unfall geht sie aber auch nicht aus. Sie beantragt einen Unterbringungsbefehl gegen den Fahrer eines Autos, das in Berlin in zwei Menschengruppen raste.
Nach der "Todesfahrt" in Berlin beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Fahrers in einer psychiatrischen Anstalt. Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, am Donnerstag mit. Der sogenannte Unterbringungsbefehl sei in Arbeit.
Er stütze sich auf einen vollendeten Mord sowie 31 versuchte Morde. Die Mordmerkmale seien Heimtücke und Begehung mit gemeingefährlichen Mitteln. Die Entscheidung eines Ermittlungsrichters werde noch am selben Tag erwartet. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der festgenommene 29-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie leide.
Am Mittwoch sei der mutmaßliche Täter in Berlin in zwei Menschengruppen gefahren, so der Sprecher. Der Mann sei "bewusst mit einem Fahrzeug" in eine erste Gruppe von Menschen an der Ecke Ku'damm und Rankestraße sowie dann auf der Tauentzienstraße in eine Gruppe von Schülern und Lehrern gefahren.
"Ein Unfall wird sich ausschließen lassen"
Die Berliner Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tat aus. Es habe sich erhärtet, dass eine psychische Erkrankung Anlass sei für die Tat. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Fahrers seien Medikamente gefunden worden.
Der Beschuldigte habe seine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund. "Aber auch ein Unfall wird sich vor diesem Hintergrund ausschließen lassen", so Sprecher Büchner.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft zu "Todesfahrt" in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48705 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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