Ein Jurist wird durch einen Überweisungsfehler plötzlich zum Millionär. Ein halbes Jahr lang lebt er in Saus und Braus. Als der Fehler auffällt, soll er versucht haben, sich in die Insolvenz zu flüchten. Im Mai kommt es zum Prozess.
Drei Nullen zu viel auf dem Konto sollen einem Juristen zunächst unverhofft Reichtum und nun ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht (AG) Tiergarten eingebracht haben (Az. 327 Ls 3/22). Wegen fünf Taten des Bankrotts sowie wegen falscher eidesstattlicher Versicherung hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, teilte sie am Mittwoch mit.
Laut Staatsanwaltschaft soll der frühere Rechtsanwalt gegen einen Musikstreaminganbieter erfolgreich einen Urheberrechtsstreit geführt haben. Der Streamingdienst war schließlich bereit, 1.481 Euro an ihn zur Weiterleitung an dessen Mandanten zu zahlen. Tatsächlich überwies er im Juni 2017 versehentlich 1.481.000 Euro. Das Geld soll der Jurist für sich behalten haben und damit einige Investitionen getätigt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beispielsweise eine Eigentumswohnung für knapp 600.000 Euro, Goldmünzen und Edelmetalle für etwa 120.000 Euro sowie ein Auto für 50.000 Euro und Schmuck.
Zwar sei das Einbehalten des Geldes für sich genommen noch nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings hatte der Streaminganbieter den Fehler sechs Monate später bemerkt und den Mann auf Rückzahlung verklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll der Jurist daraufhin versucht haben, sein Vermögen in Sicherheit zu bringen und sich selbst in die Insolvenz zu flüchten. So soll er seiner Lebensgefährtin – die deswegen wegen Beihilfe zum Bankrott in zwei Fällen mitangeklagt ist – Geld überwiesen und die Eigentumswohnung geschenkt haben. Seinem wegen eines Falles der Beihilfe mitangeklagten Vater soll er das Auto überschrieben haben. Als dann das zivilrechtliche Urteil gegen ihn vollstreckt werden sollte, soll er schließlich noch gegenüber dem Gerichtsvollzieher falsche Angaben zu seinem Vermögen eidesstattlich als richtig versichert haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann seine Anwaltszulassung zurückgegeben. Die Hauptverhandlung wurde auf drei Tage angesetzt, der erste Termin findet am 4. Mai 2023 statt.
acr/LTO-Redaktion
StA Berlin erhebt Anklage: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51024 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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