Die rheinland-pfälzischen Sozialgerichte müssen auch weiterhin eine hohe Belastung bei den Verfahrenseingängen bewältigen. Waren es im Jahr 2010 so viele wie noch nie, hat sich die Situation 2011 auf hohem Niveau stabilisiert.
Bei den Sozialgerichten in Mainz, Speyer, Koblenz und Trier sind wieder deutlich mehr als 19.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz eingegangen. Beim Landessozialgericht (LSG) in Mainz waren es fast 2.700 Verfahren, so dass hier die Rekordzahlen aus dem letzten Jahr nochmals übertroffen wurden.
Dabei sind bei den Sozialgerichten erstmals seit dem Jahr 2005 die Hartz-IV-Verfahren leicht rückläufig. Dazu hat sicherlich die Klärung vieler Rechtsfragen durch die Sozialgerichte beigetragen, die auch zu Korrekturen des Gesetzgebers - z.B. im Bereich des Sanktionsrechts - geführt hat. In anderen Sachgebieten ist jedoch eine Zunahme der Verfahren zu verzeichnen, so dass eine Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit bisher nicht eingetreten ist. Bei den vier Sozialgerichten sind immer noch mehr als 17.000 unerledigte Klagen anhängig.
Der Ausblick auf das Jahr 2012 lässt eine weiterhin hohe Belastung erwarten. Schwer vorhersehbar ist außerdem, welche Auswirkungen das am 3. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren für die Sozialgerichte haben wird.
age/LTO-Redaktion
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Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5212 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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