Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann widerspricht dem EGMR und zeigt sich enttäuscht und betroffen über erste Reaktionen aus dem Justizministerium.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in seinem Urteil über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beanstandet.
Dazu Bernd Busemann: "Der Staat hat die Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen! Das ist ein Gebot unserer Verfassung. Es gilt nach meiner Überzeugung in ganz besonderem Maß auch in der Frage der Sicherungsverwahrung."
Weder könne die Sicherungsverwahrung ersetzt werden noch sei der EGMR ein übergeordnetes Verfassungsgericht.
Dem pflichtet Professor Henning Radtke, Dekan der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover bei; die EMRK verleihe dem EMGR nicht die Kompetenz, gesetzliche Regelungen für nichtig zu erklären. Eine solche Kompetenz habe aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes lediglich das Bundesverfassungsgericht.
Busemann verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherige Rechtsprechung und fordert eine baldige grundsätzliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.
Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/650 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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