Das Sozialgericht München hat mit einem Urteil die Gleichstellung Homosexueller gestärkt. Demnach haben sie grundsätzlich das Recht auf die sofortige Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgeben, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen.
Damit werden Homosexuelle auch ohne eingetragene Lebenspartnerschaft behandelt wie etwa heterosexuelle Paare oder Verheiratete. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen", sagte ein Sozialgerichts-Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".
Im konkreten Fall (Urt. v. 22. 07. 2011, Az. AL 816/08) war ein Mann aus Berlin zu seinem Lebensgefährten nach München gezogen und hatte deshalb seine Anstellung als Hotel-Rezeptionist gekündigt. Die Bundesagentur sperrte ihm daraufhin für zwölf Wochen das Arbeitslosengeld. In der Begründung hieß es, dass der Umzug zum langjährigen Freund nicht als wichtiger Grund anerkannt werden könne. Zu Unrecht, wie die Sozialrichter nun feststellten. Die Klage des Mannes wiesen sie dennoch ab - er habe sich nicht rechtzeitig um einen neuen Job bemüht, hieß es.
dpa/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Verlust der Lehrerlaubnis: Der schwule Religionslehrer und das Vetorecht des Kardinals
Umgangsrechte in der Regenbogenfamilie: Ein Kind zwischen Mama und Mami
Homosexuelle Paare: Vom Recht auf das eigene Kind
SG München: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4013 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag