Das SG Berlin hat am Freitag einer zwischenzeitlich an Krebs erkrankten ehemaligen DDR-Leistungssportlerin neben einer Einmalhilfe nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz eine Entschädigungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz gewährt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die damals 16jährige Kanutin nicht gewusst habe, dass sie von ihrem Trainer Dopingpräparate statt Vitaminpillen verabreicht bekam.
Die ehemalige Athletin war mit 32 Jahren an Brust- und später auch an Hautkrebs erkrankt. Weitere Krankheiten und Beschwerden, auch psychischer Art, folgten. Im Juni 2003 hatte ihr das Bundesverwaltungsamt daher nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz eine finanzielle Einmalhilfe von 6.000 Euro gewährt. Die Verabreichung von Dopingmitteln durch den Trainer einer DDR-Kinder- und Jugendsportschule habe im konkreten Fall einen vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriff dargestellt, urteilte nun das Sozialgericht (SG) Berlin. Der Frau stehe daher auch eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.
Nach umfänglichen Ermittlungen sei davon auszugehen, dass die ehemalige DDR-Leistungssportlerin bewusst von ihrem damaligen Trainer darüber im Unklaren gelassen worden sei, was genau es mit den "blauen Pillen", die er ihr verabreicht hatte, auf sich gehabt habe. Sie sei zwar bereit gewesen, leistungsfördernde Vitamine zu sich zu nehmen, habe aber keine Vorstellung von der eigentlichen Bedeutung der Präparate und deren möglichen Spätfolgen gehabt. Bei dieser Einschätzung sei sowohl das jugendliche Alter zum Zeitpunkt des Dopings zu berücksichtigen gewesen als auch die besonderen Umstände der Trainingssituation an einer DDR Jugendsportschule (Urt. v. 27.09.2013, Az. S 181 VG 167/07 – Urteil noch nicht rechtskräftig).
mbr/LTO-Redaktion
SG Berlin zu Doping-Folgen: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9699 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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