Am Donnerstag stellte das Finanzministerium NRW klar, dass die Regeln über die strafbefreiende Selbstanzeige auch nach den Datenankäufen gelten. Steuerhinterzieher könnten weiterhin Straffreiheit erlangen, wenn sie sich den Finanzbehörden offenbarten.
Nachdem am Donnerstag in der Presse zu lesen war, dass mehrere Finanzämter in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach dem Kauf einer weiteren Steuer-CD Selbstanzeigen abgelehnt hatten, teilte das Ministerium nun mit, dass der Weg zurück in die Legalität auch weiter nicht versperrt sei.
Der Kauf von Bankkundendaten aus der Schweiz als solcher und die öffentliche Berichterstattung hierüber schlössen alleine eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht aus.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans erklärte dazu: "Ich habe immer wieder gesagt, dass ich an einer ehrlichen Besteuerung interessiert bin. Deshalb darf ein Steuerhinterzieher nicht besser da stehen als der Ehrliche. Aber ich bin auch der Auffassung, dass die Hinterzieher mit der Selbstanzeige durchaus ihre Chance zur Umkehr haben sollen."
tko/LTO-Redaktion
Finanzministerium NRW zur Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6861 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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