Der Bundesrat bittet in einer Stellungnahme darum, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten auch in § 20u BKAG die Differenzierung zwischen Verteidigern und anderen Rechtsanwälten zu beseitigen.
Die Stellungnahme betrifft den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht, der von der Bundesregierung am 31.03.2010 beschlossen wurde.
Dieser verfolgt das Ziel, den bislang nur für Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete geltenden Schutz des § 160a Abs 1 StPO, der ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot hinsichtlich aller Ermittlungsmaßnahmen vorsieht, auf Rechtsanwälte sowie auf nach § 206 BRAO in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen und Kammerrechtsbeistände zu erstrecken.
Damit sollen "normale" Rechtsanwälte den Strafverteidigern gleichgestellt werden.
Schutz des Vertrauens zu Rechtsanwälten: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/710 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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