Seit dem Brexit ist die Frage eines neuen schottischen Referendums zur Unabhängigkeit von neuer Brisanz. Die britische Regierung möchte eine solche Abstimmung verhindern, selbst wenn sie unverbindlich ist. Nun ist der Supreme Court am Zug.
Im Konflikt zwischen London und Edinburgh lehnt die britische Regierung ein neues Unabhängigkeitsreferendum der Schotten weiterhin strikt ab. Die Anwältin der Regierung reichte am Dienstag die schriftliche Position Londons beim obersten britischen Gericht - dem Supreme Court - ein, wie eine Sprecherin bestätigte.
Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon will ihre Landsleute im Herbst des kommenden Jahres erneut darüber abstimmen lassen, ob Schottland ein unabhängiger Staat werden soll. Bei einem Referendum im Jahr 2014 hatte eine Mehrheit der Schotten (55 Prozent) noch für den Verbleib im Vereinigten Königreich gestimmt. Das war allerdings vor dem Brexit, den der nördlichste britische Landesteil mit klarer Mehrheit (62 Prozent) abgelehnt hatte.
Daher hoffen die Unabhängigkeitsbefürworter, dass sich bei einer erneuten Abstimmung die Verhältnisse ändern. Eigentlich ist für eine solche Abstimmung die Zustimmung der britischen Regierung notwendig. Sturgeon will das Referendum jedoch notfalls auch ohne diese Zustimmung auf rechtmäßige Weise abhalten.
Ist eine nur "beratende Abstimmung" rechtlich zulässig?
Daher hat ihre Regierung den Supreme Court eingeschaltet, um prüfen zu lassen, ob eine "beratende Abstimmung" auch ohne grünes Licht aus London möglich wäre. Mit "beratend" ist gemeint, dass Schottland durch einen Sieg der Unabhängigkeitsbefürworter nicht automatisch aus dem Vereinigten Königreich ausscheiden würde. London ist überzeugt, dass dies unrechtmäßig wäre.
"Es bleibt die klare Ansicht der britischen Regierung, dass ein Unabhängigkeitsreferendum außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des schottischen Parlaments liegen würde", sagte eine Sprecherin. Der Fall soll vor Gericht im Oktober verhandelt werden.
fz/dpa/LTO-Redaktion
Supreme Court entscheidet: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49274 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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