Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf: Schlichtungsstelle für unzufriedene Fluggäste kommt

22.03.2013

Reisende können sich künftig bei Ärger über Verspätungen oder wegen ihres Gepäcks an eine Schlichtungsstelle wenden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf. Greifen soll die Vermittlungsmöglichkeit ab dem 1. November.

Für Fluggesellschaften ist die Beteiligung an der geplanten privatrechtlich organisierten Stelle freiwillig. Andernfalls soll das Bundesamt für Justiz zuständig sein.

Bei Ärgernissen müssen sich Reisende zunächst an ihre Airline wenden. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert nach zwei Monaten nicht, soll die Schlichtung eingeschaltet werden. Diese werde sich dann "schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um eine einvernehmliche Streitbeilegung" bemühen, erläuterte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Vermittelt werden soll in Fällen bis 5.000 Euro.

Die Organisation der Schlichtungsstelle ist noch offen. Die großen deutschen und ausländischen Fluggesellschaften wollen laut Ministerium mitmachen. Europas größter Billigflieger Ryanair ist der übergreifenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr schon beigetreten. "Ich bin zuversichtlich, dass Fluggäste und Airlines gleichermaßen von der neuen Schlichtung profitieren werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8390 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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