Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bietet eine Alternative zur konventionellen gerichtlichen Streitbeilegung zwischen Anwalt und Mandant. Wie aus einem Tätigkeitsbericht nun hervorgeht, erfährt sie immer mehr Akzeptanz.
Wie aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für das Jahr 2018 hervorgeht, ist die Bereitschaft der Rechtsanwälte, Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant dort zu klären, weiter gewachsen - mittlerweile auf circa 89 Prozent.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes. Sie schlichtet vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten aus dem Mandatsverhältnis und bedarf als freiwilliges Verfahren der Teilnahmebereitschaft von Rechtsanwalt und Mandant.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der insgesamt 1018 Anträge vom Eingang der vollständigen Beschwerdeakte bis zur Übermittlung des Schlichtungsvorschlages betrug nach Angaben der Schlichtungsstelle 68 Tage. Damit unterschreite die Schlichtungsstelle, die nach den Vorgaben des § 191f der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft arbeitet, die gesetzlich vorgegebene Frist von 90 Tagen.
tik/LTO-Redaktion
Streit zwischen Rechtsanwalt und Mandant: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33583 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag