Die Klage eines US-amerikanischen Betreibers eines deutschsprachigen Internetportals, das Doktortitel zum Kauf anbietet, ist vor dem AG Flensburg zu verhandeln. Dies entschied der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen OLG in einem Streit um die gerichtliche Zuständigkeit.
Hintergrund des Urteils ist der Rechtsstreit zweier Online-Titel-Anbieter: Ein Betreiber aus den USA verklagt einen Mitbewerber, weil letzterer die Texte von den Internetseiten der Amerikaner "größtenteils wortwörtlich" übernommen habe. Die so Beraubte, eine "church" aus Miami, die auf Deutsch kirchliche Ehrendoktortitel gegen Spenden offeriert, mahnte den niedersächsischen Konkurrenten ab und forderte die Anwaltskosten ein.
Da dieser nicht zahlte, wurde Klage vor dem Landgericht Kiel eingereicht. Dieses verwies die Klage wegen Nichtzuständigkeit an das Amtsgericht Flensburg. Da der Beklagte in Niedersachsen wohnt, hielt sich dieses Gericht ebenfalls für nicht zuständig und ließ das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden.
Dieses urteilte nun, die Zuweisung an das Amtsgericht sei bindend (Beschl. v. 06.08.2013, Az. 2 AR 22/13). Die Internetseite richte sich an das gesamte deutsche Publikum, was am deutschsprachigen Titel und Inhalt der Seiten erkennbar sei. Eine Rechtsverletzung drohe an jedem Ort in Deutschland.
dpa/age/LTO-Redaktion
Schleswig-Holsteinisches OLG zur gerichtlichen Zuständigkeit: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9367 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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