Die strafrechtlichen Ermittlungen zum Corona-Ausbruch in Ischgl im Frühjahr 2020 sind abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Mittwoch mit. Sie identifizierte fünf Beschuldigte, nannte aber keine Namen.
Vom beliebten Tiroler Urlaubsort Ischgl aus wurde das Coronavirus im Frühjahr 2020 von Reiserückkehrern in viele europäische Länder gebracht, darunter auch nach Deutschland. Den österreichischen Behörden waren in diesem Zusammenhang Fehler und Fehleinschätzungen im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgeworfen worden. Im April 2021 begann ein erster Amtshaftungsprozess.
Daneben hatte auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, um zu untersuchen, ob Verdächtige in strafbarer Weise die Verbreitung von Covid-19 herbeiführten oder beschleunigten. Dabei geht es um die Maßnahmen, die die österreichischen Behörden nach Bekanntwerden der ersten Infektionen Anfang März 2020 trafen, sowie um die Schließung des Skigebietes am 13. März. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt fünf Beschuldigte identifiziert, nannte jedoch keine Namen.
Anklagen liegen noch nicht vor. Zuvor prüft noch das Justizministerium den 70-seitigen Bericht der Staatsanwaltschaft.
"Folgenschwere Fehleinschätzungen"
Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte im Oktober 2020 von folgenschweren Fehleinschätzungen gesprochen. Unter anderem seien Skibusse und Seilbahnen erst mit Verspätung eingestellt worden.
Neben den strafrechtlichen Ermittlungen verlangt der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) im Zusammenhang mit Ischgl Schadenersatz von der Republik Österreich. Am 17. September 2021 soll in Wien zudem der erste Prozess im Namen von Hinterbliebenen eines Österreichers beginnen, der in dem Skiort mit dem Coronavirus infiziert wurde und dann starb. Rund 100 weitere Klagen werden laut VSV vorbereitet.
fkr/dpa/LTO-Redaktion
Corona-Ausbruch in Ischgl: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45108 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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