Schicksalsentscheidung für Bundesbildungsministerin Annette Schavan: Die Uni Düsseldorf entzieht der CDU-Politikerin die Doktorwürde, die sie vor 33 Jahren erworben hatte. Die Ministerin will gegen die Entscheidung klagen und schließt einen Rücktritt offenbar aus.
Nach neun Monaten Plagiatsprüfung in mehreren Instanzen beschloss der zuständige Fakultätsrat der Universität Düsseldorf am Dienstag, Schavan die Doktorwürde abzuerkennen
Der zuständige Fakultätsrat habe Schavans schriftliche Promotionsleistung für ungültig erklärt und beschlossen, den Doktorgrad zu entziehen, teilte der Ratsvorsitzende, Bruno Bleckmann, nach fast sechsstündigen Beratungen mit. Für die Aberkennung hätten zwölf Mitglieder des Rats der Philosophischen Fakultät gestimmt bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Der Rat habe es als erwiesen angesehen, "dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte". Der Rat habe eine "vorsätzliche Täuschungsabsicht" festgestellt. Schavans Anwälte betonten dagegen: "Eine Täuschung hat es nicht gegeben."
Schavan schließt Rücktritt offenbar aus
Die Bundesbildungsministerin will nach dpa-Informationen vorerst nicht zurücktreten. Sie werde gegen den Entzug ihres Doktortitels durch die Uni Düsseldorf juristisch vorgehen, sagte sie am Mittwochmorgen in Johannesburg. "Die Entscheidung der Universität Düsseldorf werde ich nicht akzeptieren und dagegen Klage einreichen." Mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung wolle sie keine weitere Stellungnahme abgeben. Schavan befindet sich derzeit auf einer fünftägigen Südafrikareise.
Mit der Aberkennung des Titels besitzt die Ministerin nun keinen Studienabschluss mehr, weil sie seinerzeit direkt promoviert hatte. Schavan, die derzeit in Südafrika ist, hat nun einen Monat Zeit, um vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf Klage einzureichen.
Die Ministerin, eine enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), hatte Plagiate und eine Täuschungsabsicht in ihrer Doktorarbeit stets bestritten. Die Uni hatte das Hauptverfahren zur Aberkennung des Titels vor zwei Wochen eingeleitet. Die Prüfung der Arbeit "Person und Gewissen" dauerte aber bereits rund neun Monate an. Als Vorinstanz hatte die Promotionskommission die Dissertation Schavans geprüft und das Aberkennungsverfahren empfohlen. Dekan Bleckmann sagte, der Rat lehne es ab, an die Arbeit aus dem Jahr 1980 andere Maßstäbe anzulegen als heutzutage. Schavan habe in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu der umstrittenen Dissertation auf "Besonderheiten" der Promotionskultur der 80er Jahre hingewiesen.
Erste Plagiatsvorwürfe gegen Schavan waren Ende April 2012 anonym im Internet aufgetaucht. Anders als bei dem im März 2011 zurückgetretenen Guttenberg galten ihre Zitierfehler als Grenzfall.
una/dpa/LTO-Redaktion
Promotionsarbeit von Schavan: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8109 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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