VG Gießen zum Gesundheitsschutz: Schafe mit Q-Fieber müssen in den Stall

02.05.2012

Ein Schäfer unterlag am Mittwoch in einem Eilverfahren vor dem VG Gießen, mit dem er versucht hatte, die Unterbringung seiner Schafherde, die derzeit auf einer Altdeponie in Gießen weidet, in einem Stall zu verhindern.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen begründete die Entscheidung mit dem hohen öffentlichen Interesse am Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Recherchen im Internet hätten ergeben, dass es sich bei dem Q-Fieber-Erreger um ein hochansteckendes Bakterium handele, das vor allem über die Luft übertragen werde und in besonders hohen Konzentrationen im Fruchtwasser und den Nachgeburten vorkomme. Die angeordnete Stallhaltung unter Untersagung jeglichen Weidegangs sei daher grundsätzlich eine geeignete Maßnahme, um die dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren nach dem Auftreten des Q-Fiebers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes abzuwenden (Beschl. v. 02.05.2012, Az. 7 L 994/12.GI).

In der Schafherde lief nach den Erkenntnissen des Veterinär- und Gesundheitsamtes des Landkreises Gießen ein Q-Fieber-Geschehen ab, das eine Infektionsgefahr für Menschen darstellte. Mit zwei Verfügungen wurde dem Schäfer deshalb aufgegeben, seine Schafherde im Abstand zu bewohnten Gebieten zu weiden und dafür zu sorgen, dass berufsfremde Personen keinen Kontakt zur Herde bekommen. Weil nach Informationen des Gesundheitsamtes sich zwischenzeitlich sechs Menschen infizierten, gab es anschließend mit weiterer Verfügung auf, die gesamte Herde (ca. 300 Tiere) in einen Stall zu verbringen und jeglichen Weidegang zu untersagen. Andernfalls sollten die Tiere im Wege der kostenpflichtigen Ersatzvornahme in einen Stall verbracht werden.

Der Schäfer hat gegen alle Verfügungen Widerspruch eingelegt und in zwei Verfahren Eilrechtsschutz beantragt. Er war der Auffassung, das Gesundheitsamt verhalte sich widersprüchlich und schätze die Gefahr falsch ein und verwies dazu auf entsprechende Zeitungsberichte der letzten Woche. Dies reichte dem VG nicht aus, um die sofortige Vollziehbarkeit außer Kraft zu setzen.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Gießen zum Gesundheitsschutz: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6115 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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