Die Landtagsfraktionen der Linken, SPD und Grünen klagen im Wege der Normenkontrolle gegen das sächsische Versammlungsgesetz beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof.
Das Gesetz war Anfang 2010 vom Landtag mit dem Ziel verabschiedet worden, Aufmärsche von Neonazis und Gegendemonstrationen zu erschweren.
Der Prozessbevollmächtigte Freiburger Professor Ralf Poscher kritisiert, dass nach dem Gesetz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auch zum Schutz der Erinnerung an die "kommunistische Gewaltherrschaft" möglich seien. Ein Sonderrecht zur Beschränkung der Meinungsfreiheit sei aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur bei Versammlungen zulässig, die das NS-Regime gutheißen.
Auch aus formellen Gründen sei das Gesetz verfassungswidrig, glaubt Poscher. So hätten bei Beratung und Verabschiedung nur einzelne Passagen des Gesetzestextes vorgelegen.
CDU-Politiker Lars Rohwer zeigte wenig Verständnis für die Verfassungsklage: "Zwar hat im demokratischen Rechtsstaat jeder das Recht, Gesetze gerichtlich prüfen zu lassen. Doch hier zeigt sich die Geisteshaltung des Linksblocks, die die in Dresden gelebte Erinnerungskultur nicht akzeptieren kann und will."
Sächsisches Verfassungsgericht : . In: Legal Tribune Online, 18.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1222 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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