Sachsen: Gesetzentwurf zum Umgang mit Handydaten

30.08.2011

Die massenhafte Auswertung von Handy-Daten in Sachsen hat große Proteste ausgelöst. Das Kabinett hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative verabschiedet. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der das Datensammeln erschweren soll.

Sachsen will per Bundesgesetz die Abfrage von Mobilfunkdaten zur Aufklärung von Straftaten deutlich beschränken lassen. Justizminister Jürgen Martens (FDP) rechnet damit, dass die Neuerungen etwa in einem Jahr Gesetzeskraft erlangen könnten. Einige der Vorschläge, etwa die frühzeitige Information des Datenschutzbeauftragten, würden in Sachsen allerdings schon früher angewandt, sagte der Minister.

Anlass für die Initiative ist die große Kritik an der massenhaften Erhebung von Mobilfunkdaten nach den gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar in Dresden. Die Ereignisse hätten gezeigt, dass von Datenabfragen bei Mobilfunkbetreibern eine Vielzahl unbeteiligter Personen betroffen sein könnte. "Deren Rechte sollen künftig besser geschützt werden", sagte der Minister.

So sollen solche Abfragen von einem Richter künftig nur noch bei Straftaten angeordnet werden können, die eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach sich ziehen würden. Einfache Verstöße gegen das Versammlungsgesetz zählen nicht dazu, wohl aber schwerer Landfriedensbruch.

Abfragen müssen dann künftig örtlich und zeitlich so begrenzt werden, dass möglichst wenig unbeteiligte Personen erfasst werden. Die Verhältnismäßigkeit soll besonders begründet und aktenkundig gemacht werden. Zudem sollen Daten einer Erhebung nur mit Zustimmung eines Richters in einem anderen Verfahren genutzt werden dürfen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass mindestens alle drei Monate geprüft werden muss, ob Daten noch benötigt werden.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4159 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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