Keine neuen Verfassungsrichter in Sicht: Sachsen-Anhalt will Amtszeit-Beschränkung aufheben

01.09.2014

Nach zweimal sieben Jahren ist für Verfassungsrichter Schluss. Bislang zumindest. Denn die Suche nach neuen Richtern in Sachsen-Anhalt ist schwierig. Die Bedingung, dass die Richter in Sachsen-Anhalt wohnen müssen, will der Landtag nicht ändern. Stattdessen soll eine Verfassungsänderung die Lösung bringen.

Die Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt sollen künftig länger im Amt bleiben können. Derzeit werde in den Fraktionen an einer Gesetzesänderung gearbeitet, wonach die Beschränkung auf maximal zwei jeweils siebenjährige Amtszeiten gestrichen werden soll, sagte der CDU-Rechtsexperte Siegfried Borgwardt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Hintergrund ist, dass die Landtagsfraktionen Probleme haben, genug Kandidaten für das Amt zu finden. Denn die sollen nicht nur von allen Fraktionen mitgetragen werden, sondern auch die erforderliche Qualifikation haben - und in Sachsen-Anhalt wohnen. Gerade der letzte Punkt gilt als Hürde für manch einen Kandidaten, soll aber nicht geändert werden.

Laut Gesetz besteht das Gremium aus sieben Mitgliedern, zudem gibt es für jedes Mitglied einen Vertreter. Jeweils drei der Mitglieder und Vertreter müssen zumindest Vorsitzende Richter an den obersten Landgerichten sein. Mindestens ein weiteres Mitglied und dessen Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Uni-Professoren sein. Die drei übrigen Mitglieder und Vertreter dürfen Laienrichter sein.

Wohnsitz-Bedingung soll bleiben

Die Regelung, dass die Richter und Stellvertreter alle auch ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben müssen, hatte der Landtag vor mehreren Jahren eingefügt, damit keine Verfassungsrichter über die Gültigkeit von Gesetzen entscheiden, die in ihrem privaten Leben nicht im Land verwurzelt sind. An dieser Regelung wolle er auch festhalten, sagte Borgwardt.

Eine längere Amtszeit habe auch den Vorteil einer größeren Beständigkeit, sagte Borgwardt. Sachsen und Thüringen hätten auch keine Begrenzung bei der Zahl der Amtszeiten. Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben dagegen eine Amtszeit von zwölf Jahren und können gar nicht wiedergewählt werden.

Zuletzt waren die Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt 2007 für eine siebenjährige Amtszeit gewählt worden. Daher steht in diesem Jahr eine Neuwahl an. Sollte das Gesetz geändert werden, könnten einige der jetzigen Richter für eine dritte Amtszeit gewählt werden. Auch mit einer Gesetzesänderung stehe man nicht unter Zeitdruck, sagte Borgwardt. An diesem Freitag will sich der Rechtsausschuss mit dem Thema befassen. Der Ausschuss kann die Richter vorschlagen, das letzte Wort hat dann der Landtag.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Keine neuen Verfassungsrichter in Sicht: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13045 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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