Dass das Atomkraftwerk Biblis nicht ohne Anhörung hätte abgeschaltet werden dürfen, hat bereits das BVerwG klargestellt. Nun geht es RWE um Schadensersatz. Im August reichte das Unternehmen Klage beim LG Essen gegen das Land Hessen und den Bund ein. Nun wurde auch bekannt, um welchen Betrag es dem Energiekonzern geht.
Der Energiekonzern RWE hat wegen der rechtswidrigen Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis das Land Hessen und den Bund auf 235,3 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Unternehmen hatte diesen Schritt bereits im August bekannt gegeben, bisher aber keine Angaben zur Höhe des Schadensersatzanspruchs gemacht.
Nun ist die umfangreiche Klageschrift, aus der sich die geforderte Summe von 235,3 Millionen Euro ergibt, im Hessischen Umweltministerium eingegangen. Dies bestätigte ein Sprecher des Hauses am Montag. Die Fachjuristen der Landesregierung würden die Klage nun prüfen, erklärte der Sprecher weiter. Danach werde die Klageerwiderung an das Landgericht (LG) Essen geschickt. An der Haltung Hessens, dass die Klage unbegründet sei, habe sich nichts geändert.
Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima waren im März 2011 die ältesten Atomkraftwerke Deutschlands binnen weniger Tage auf Betreiben des Bundes stillgelegt worden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied im Januar 2014, dass die Abschaltung rechtswidrig gewesen sei. Hessen hatte damals bei der Stilllegung bewusst auf eine Anhörung von RWE verzichtet.
una/dpa/LTO-Redaktion
Klage wegen Biblis-Stilllegung: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13186 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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