Die 4. Kammer des VG Kassel hat mit einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass im Landkreis Hersfeld-Rotenburg keine Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Ihrer Errichtung stünden naturschutzrechtliche Belange entgegen.
Die Windenergieanlagen hätten in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet errichtet werden sollen, in dem mehrere Rotmilanpaare brüten und das als so genanntes Nahrungsmittelhabitat für diese Vögel dient, so das Verwaltungsgericht (VG). Bei den Rotmilanen handele es sich um eine gefährdete Greifvogelart, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben unter besonderem Schutz steht. Die Greifvögel könnten bei ihren Nahrungsflügen die für sie von den Rotorblättern ausgehende Gefahr nicht erkennen. Dadurch würden sie häufig Schlagopfer von Windenergieanlagen (Urt. v. 15.06.2012, Az. 4 K 749/11.KS).
Aus verschiedenen Gutachten gehe hervor, dass bei Errichtung der geplanten Windenergieanlagen für die in dem Gebiet beheimateten Rotmilane eine deutlich erhöhte Gefahr bestehe, von den Rotoren der Windenergieanlagen getötet zu werden. Damit werde aber gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen, so die Kasseler Richter. Darum sei die Errichtung von Windenergieanlagen in dem betreffenden Gebiet nicht zulässig.
tko/LTO-Redaktion
VG Kassel zu gefährdeten Greifvogelarten: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6531 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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