Untersuchungsausschuss zur Rockeraffäre: Nicht­öf­f­ent­liche Zeu­gen­ver­neh­mung ins Radio über­tragen

01.09.2020

Im schleswig-holsteinischen Landtag wurde ungewollt eine nichtöffentliche Zeugenvernehmung aus dem Untersuchungsausschuss öffentlich. Aufgrund eines technischen Fehlers kam es zu einer Übertragung ins Internetradio.

Bei der Befragung eines hochrangigen Mitarbeiters des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur sogenannten "Rockeraffäre" hat es eine Datenschutzpanne gegeben. Die Vernehmung des Zeugen in nichtöffentlicher Sitzung am Montagnachmittag wurde über das Parlamentsradio ins Internet übertragen. "Das war ein ärgerlicher technischer Fehler", sagte eine Landtagssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Nach Angaben der Landtagssprecherin war nach der Landtagssitzung in der vergangenen Woche offenbar eine Tonspur offen geblieben. Der Ausschuss hatte am Montag ebenfalls im Plenum getagt. Mit dem Fall soll sich nun das Datenschutzgremium des Parlaments befassen.

Der SPD-Obmann im Ausschuss, Kai Dolgner, sagte dem NDR, "die nicht-öffentliche Sitzung war relativ kurz und nach meiner Einschätzung flossen keinerlei Informationen, die geeignet wären, Dritte zu gefährden."

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss befragt seit Anfang vergangenen Jahres Zeugen aus Polizei, Justiz und Politik zu Vorwürfen der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, Druck "von oben" und Mobbing gegen frühere Ermittler der Soko Rocker.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Untersuchungsausschuss zur Rockeraffäre: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42653 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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