Millionen E-Mails durchforstet der BND nach bestimmten Kriterien, um Nachrichten aus Krisengebieten auszufiltern. Doch dorthin kommunizieren nicht nur potenzielle Kriminelle, sondern auch der Verein Reporter ohne Grenzen.
Der Journalistenverein Reporter ohne Grenzen klagt wegen Überwachung des E-Mail-Verkehrs gegen den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Der Verein ist der Ansicht, dass die Überwachungsprogramme das Fernmeldegeheimnis verletzten, und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er befürchtet, dass auch seine Nachrichten an Journalisten und andere Menschen im Ausland in den Überwachungssystemen des BND landen.
"Wir müssen einfach davon ausgehen, dass E-Mails von Reporter ohne Grenzen und an Reporter ohne Grenzen davon betroffen sind", sagte Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp am Mittwoch in Berlin. Die Organisation habe 280.000 E-Mails im Jahr 2013 verschickt und erhalten, viele davon aus Krisenregionen. Journalisten in diesen Gegenden zu helfen, sei ein Schwerpunkt.
Reporter ohne Grenzen unterstützt Journalisten im Ausland, wenn sie in brenzlige Situationen geraten. Man helfe bei Haftkautionen oder der Fluchtvorbereitung, sagte Geschäftsführer Christian Mihr. Der Verein habe sich auch mit Software zur Überwachung von Personen beschäftigt und sich dafür eingesetzt, dass solche Programme als Rüstungsgüter kontrolliert würden. Man wisse, dass das Thema Rüstung eine wichtige Rolle für den BND spiele. Daher fürchtet der Verein auch hier, dass seine Kommunikation automatisch abgefangen wird. Überwachung könne zudem Menschen abschrecken, brisante Informationen an Journalisten weiterzugeben, kritisierte Mihr.
Außerdem klagt Reporter ohne Grenzen gegen die BND-Datenbank Veras, in der Verbindungsdaten gespeichert werden. Der Verein reichte die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, das für den BND zuständig ist.
Man werde die Klage auch bis vor das höchste deutsche Gericht durchfechten, sagte Spielkamp. "Wenn wir unterliegen sollten, dann ist der Weg zum Verfassungsgericht frei und wir sind auch entschlossen, den dann zu beschreiten."
dpa/una/LTO-Redaktion
Überwachung des E-Mail-Verkehrs: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16057 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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