In den vergangenen Monaten erhielten insbesondere islamische und türkische Einrichtungen in Deutschland mehrfach Drohschreiben von einer so genannten "Reichsbewegung". In den Pamphleten fordern "Reichsminister" die Adressaten zumeist zur Ausreise auf. Die Hintergründe dieser zugleich erschreckend und skurril anmutenden Bewegung waren am Montag Gegenstand eine Kleinen Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag.
Bislang sei es den Sicherheitsbehörden nicht gelungen, den oder die Urheber der Pamphlete zu ermitteln, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage. Nach Einschätzung der Bundesregierung existiert jedoch keine einheitliche "Reichsbürgerbewegung". Es gebe vielmehr "eine Reihe der unterschiedlichsten Personen und Gruppierungen, die unter Berufung auf das Deutsche Reich – mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen".
"Reichskanzler" und "Reichsminister" melden sich zu Wort
Seit Jahren träten verschiedene – teilweise rechtsextremistische – und untereinander konkurrierende Splittergruppen und Einzelpersonen "mit absurden Thesen zum 'Deutschen Reich'" auf. Einige der Protagonisten behaupteten "mit pseudojuristisch verbrämten Argumenten", sie selbst seien Vertreter des Deutschen Reiches. Der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Verfassung und ihren Repräsentanten sprechen sie dagegen jegliche Legitimation ab.
Angehörige der verschiedenen Kleinstgruppierungen wiesen sich teilweise auch durch Phantasiepapiere wie "Reichsausweise" aus und vergäben Pseudoämter wie "Reichskanzler" oder "Reichsminister".
Andere Gruppierungen träten als Hilfsgemeinschaften für angebliche Justizopfer auf. "Sie erkennen das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht an und suggerieren den Bürgern, dass sie sich nicht der Gerichtsbarkeit unterwerfen müssten und zum Beispiel keine Steuern zahlen müssten", berichtet die Bundesregierung.
Ganz überwiegend bestehen bei diesen genannten Erscheinungsformen laut Bundesregierung "erhebliche Zweifel, dass ernstzunehmende ziel- und zweckgerichtete politische Verhaltensweisen vorliegen". Die Aktivitäten dieser Einzelpersonen und Gruppierungen seien vielmehr "primär unter polizei- und ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten relevant".
mbr/LTO-Redaktion
Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7957 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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