Eigentlich sollte die allgemeine Fortbildungspflicht für Anwälte schon längst beschlossene Sache sein. Nun könnte die geplante Reform wieder von der Tagesordnung des Bundestags verschwinden. Union und SPD können sich wohl nicht einigen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD können sich noch immer nicht auf die Einführung der Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte einigen. Das berichtet die Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Demnach sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, gegenüber der Fachzeitschrift, die Union habe die Kompromissvorschläge der SPD abgelehnt. Wenn es keine Einigung gebe, müsse das Thema erneut von der Tagesordnung des Bundestags genommen werden. Es wäre das vierte Mal.
Nach aktuellem Stand soll das "Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" eigentlich am 16. Februar abends verabschiedet werden. Mit dem Gesetz wollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Satzungsversammlung dazu ermächtigen, die allgemeine anwaltliche Fortbildungspflicht zu konkretisieren und Nachweispflichten einzuführen.
Gleich mehrfach, zuletzt Ende Januar 2017, wurde die Reform aber von der Tagesordnung von Bundestag und Rechtsausschuss genommen. Union und SPD sahen kein Bedürfnis mehr für die "Ermöglichung einer generellen Festlegung konkreter Fortbildungspflichten für alle Rechtsanwälte durch die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtanwaltskammer". Es kamen, nach LTO-Informationen insbesondere bei jungen Abgeordneten, Bedenken auf, insbesondere Berufsanfänger zeitlich und finanziell über Gebühr zu belasten.
Der Kompromissvorschlag des zwischenzeitlich zuständig gewordenen rechtspolitischen Sprechers der Sozialdemokraten sieht nach NJW-Informationen vor, die geplante Ermächtigung im Gesetz einzugrenzen: Die vorgeschriebene Fortbildung sollte zeitlich auf zehn bis 15 Stunden im Jahr beschränkt werden. Zudem sollte die Pflicht nicht für neu zugelassene Anwälte in den ersten fünf Jahren gelten. Auch Fachanwälte sollten ausgenommen bleiben, weil diese sich ohnehin regelmäßig fortbilden müssen. Letzteres habe die Union bereits abgelehnt.
nas/LTO-Redaktion
BRAO-Reform wieder vor dem Scheitern: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22008 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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