Der mutmaßliche Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat nach seiner Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung Revision gegen das Urteil des LG Hamburg eingelegt. Das teilte Drachs Anwalt Helfried Roubicek am Dienstag mit.
Drach war vom Landgericht (LG) zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ging davon aus, dass er im Februar 2009 mit zwei Briefen aus der Haft heraus versuchte, einen Bekannten zur Erpressung seines jüngeren Bruders anzustiften. Drach selbst hatte die Vorwürfe im Prozess stets abgestritten, sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert.
"Die Erfolgsaussichten sind nicht klein. Ich weiß schon, was ich machen werde", sagte Drach-Anwalt Roubicek. Zunächst müsse aber die Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden. Er rechne erst in ein paar Monaten mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dieser Sache. Roubicek wies darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung die Kernfrage der Schuld weiterhin offen bleibe.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Reemtsma-Entführer: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4801 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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