Die Streaming-Abmahnungen produzieren weiter Schlagzeilen. Die abmahnende Kanzlei Urmann + Collegen hat der Staatsanwaltschaft Köln eine Frist zur Richtigstellung von Angaben über aktuelle Ermittlungen gesetzt, zugleich wurde an anderer Stelle Anzeige gegen die Anwälte erstattet. Die Linke richtet derweil eine Kleine Anfrage an die neue Bundesregierung zu ihrer Einschätzung der Rechtslage.
Die Kanzlei Urmann + Collegen hat der Staatsanwaltschaft Köln am Donnerstag eine Frist zur Richtigstellung einer öffentlichen Mitteilung gesetzt.
Oberstaatsanwalt Bremer habe öffentlich angegeben, dass U+C im Verdacht stünden, eine falsche eidesstaatliche Versicherung gegenüber dem Landgericht Köln abgegeben zu haben. Dies sei offensichtlich falsch, da die Kanzlei an dem betreffenden Verfahrensabschnitt gar nicht beteiligt gewesen sei.
Bremer stellte am Donnerstag klar, dass das Ermittlungsverfahren sich nicht gegen U+C, sondern derzeit gegen Unbekannt richte. Die Auskunftsanträge zur Ermittlung der Anschlussinhaber waren beim LG Köln durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian eingereicht worden; gegen ihn, und nicht gegen U+C, hatte etwa auch die Kanzlei Wedermann/von Rüden Strafanzeige erstattet.
Inzwischen gibt es jedoch auch mindestens eine Strafanzeige, die sich tatsächlich gegen den Geschäftsführer von U+C richtet. Diese erstattete am Mittwoch die Kanzlei Müller Müller Rößner bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Sie basiert auf anderen Gründen, nämlich der massenweisen Geltendmachung von aus Sicht der Anzeigenerstatter offensichtlich nicht gegebenen Forderungen.
"Abmahnungen wegen offensichtlich nicht gegebener Forderungen strafbar"
Rechtsanwalt Carl Christian Müller erklärt das Vorgehen folgendermaßen: "Damit wird von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise, aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet". Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollten, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, sei das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar, so der Berliner Anwalt.
Als Beleg für seine Ansicht nennt Müller einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (v. 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13). Die Anzeige sei auch dadurch motiviert, dass U+C angekündigt hatten, auf die bereits versendeten Anzeigen weitere folgen zu lassen.
Der Sachverhalt findet auch in der Politik Beachtung. So hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage zu den Konsequenzen aus der Abmahnwelle an die Bundesregierung gerichtet. Gefragt wird unter anderem nach der Einschätzung der Regierung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Streamings und etwaigen Regulierungsvorhaben zu Streaming im Speziellen und Massenabmahnungen im Allgemeinen. Die Anfrage könnte dem neuen Justizminister Heiko Maas Gelegenheit geben, sich kurz nach seinem Amtsantritt zu einem derzeit sehr kontrovers diskutierten Thema zu positionieren.
cvl/LTO-Redaktion
Neuigkeiten in Sachen Redtube: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10447 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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