VG Koblenz zum Versammlungsrecht: Rechte Demonstration am Christopher Street Day zulässig

08.08.2012

Die rechte Szene darf eine für den 18. August 2012 in Koblenz geplante Kundgebung durchführen, obwohl am gleichen Tag ein Aufzug des Christopher Street Day stattfindet. Das entschied das VG Koblenz am Montag.

Ein Versammlungsverbot  sei nur dann zulässig, wenn sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzeichne, so das Verwaltungsgericht (VG) in seinem Beschluss vom 6. August 2012 (Az. 5 L 708/12.KO). Die Stadt Koblenz habe ihre Gefährdungsprognose aber in Bezug auf den parallel stattfindenden Christopher Street Day lediglich auf die ablehnende Haltung der rechten Szene gegenüber Homosexuellen gestützt, ohne auf eine nachweisbare, konkrete Gefahr verweisen zu können.

Vor einem völligen Verbot sei zudem zu prüfen, ob drohenden Gefahren nicht bereits durch entsprechende Auflagen entgegengewirkt werden könne. Hinsichtlich derartiger Alternativen fehle es an jeglichen Feststellungen der Stadt. Das Polizeipräsidium Koblenz habe vielmehr auf entsprechende Nachfrage des Gerichts mitgeteilt, dass es die Einsatzlage am 18. August für beherrschbar halte.

Die Stadt Koblenz hatte eine von der rechten Szene angemeldeten Demonstration verboten, die sich gegen § 129 Strafgesetzbuch richten sollte, der die Bildung einer kriminellen Vereinigungen unter Strafe stellt. Der Aufzug soll zwei Tage vor dem Beginn eines Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des rechtsextremen "Aktionsbüros Mittelrhein" stattfinden. Am gleichen Tag wird an einem anderen Ort in Koblenz auch ein Christopher Street Day veranstaltet.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Koblenz zum Versammlungsrecht: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6796 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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