Staatsanwaltschaft Stendal stellt Ermittlungen ein: Raserei mit 417 km/h auf Auto­bahn nicht strafbar

22.04.2022

Mit 417 km/h fuhr ein tschechischer Millionär mit seinem Sportwagen über eine Autobahn. Für die Staatsanwaltschaft Stendal ist das Verhalten aber nicht rücksichtlos.

Die Staatsanwaltschaft Stendal hat das Verfahren gegen den Bugatti Chiron Fahrer eingestellt, der im Juli 2021 mit 417 km/h über die A2 fuhr. Die Staatsanwaltschaft leitete damals Ermittlungen wegen eines illegalen Straßenrennens nach § 315d StGB ein. Geprüft hatten die Ermittlenden vor allem, ob ein verbotenes Einzelrennen vorlag. Dazu muss sich der Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Nun kam die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Ergebnis, dass die Tatbestandvoraussetzungen nicht vorliegen, wie ein Sprecher gegenüber dem rbb sowie der Bildzeitung erklärte. Der Fahrer habe optimale Wetterbedingungen, Straßenverhältnise und Uhrzeit gewählt. Rücksichtlosigkeit könne ihm nicht vorgeworfen werden. Zudem sei sein Auto auf solche Geschwindigkeiten ausgelegt und auf dem Abschnitt habe es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben. Auch Hinweise auf eine unsichere Fahrweise gebe es nicht, daher habe die Staatsanwaltschaft wegen nicht hinreichenden Tatverdachts die Ermittlungen eingestellt.

In einem LTO-Beitrag von Ende Januar 2022 wurde die rechtliche Thematik ausführlich erörtert. Der Autor Tim Nicklas Festerling kam dort ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die offensichtlich gezielt gewählten Wetter-, Zeit- und Verkehrsbedingungen und ggf. das Überholen mit einem großen Abstand gegen ein rücksichtloses Verhalten und für ein gefahrminimierendes, und damit gerade nicht gleichgültiges Verhalten des Fahrers sprächen. 

Anfang des Jahres hatte der Fahrer, ein tschechischer Millionär, ein Video ins Netz gestellt, bei dem er über die A2 zwischen Berlin und Hannover rast:

 

cp-fz/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft Stendal stellt Ermittlungen ein: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48226 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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