Die Ermittler der Bundesanwaltschaft haben nach eigener Erklärung noch immer keine belastbaren Beweise dafür, dass das Handy der Bundeskanzlerin abgehört wurde. Die Vermutung ergebe sich lediglich aus einem Dokument, das dem Spiegel vorliege, bei dem es sich aber nicht um ein Original handele. Dies meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Generalbundesanwalt Range erklärt in dem Bericht, dass es sich bei dem vermeintlichen Beweisstück nicht um ein Original, sondern lediglich um die von einem Spiegel-Redakteur angefertigte Abschrift eines Datenbankeintrags handele. Das allerdings hatte auch der Spiegel selbst nie in Abrede gestellt. Im Übrigen habe die Redaktion des Nachrichtenmagazins unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten weder Fragen zu dem heiklen Dokument beantwortet noch es der Bundesanwaltschaft überlassen. Auch die NSA selbst wollte sich nicht äußern.
Eine seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments sei laut Range unter diesen Umständen derzeit nicht möglich. Das ohnehin nur sehr zögerlich eingeleitete Verfahren kommt somit kaum voran. Viel spricht dafür, dass es letztlich an praktischen Hürden scheitern wird.
age/LTO-Redaktion
Generalbundesanwalt zu Merkel-Handy: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14092 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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