Der Vorstand der RAK Hamm hat die Online-Seminare der Deutschen AnwaltAkademie als Pflichtfortbildung für Fachanwälte anerkannt und ihre ursprünglichen Bedenken aufgegeben. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme werde durch die Vorkehrungen des Anbieters erbracht. Auch im Kammerbezirk Hamm können Fachanwälte nun diese zeit- und kostensparende Möglichkeit der Fortbildung nutzen.
Nach dem seit März 2010 geltenden § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) können Online Seminare anerkannt werden, wenn die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Veranstaltung sichergestellt ist und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht wird.
Bereits seit dem Jahr 2007 bietet die Deutsche AnwaltAkademie regelmäßig Seminare für verschiedene Fachanwaltschaften über das Internet an. In den Veranstaltungen spricht der Dozent live. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mündlich oder über einen Textchat untereinander und mit dem Dozenten kommunizieren.
Nachgefragt hatte die Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm, wie der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht wird. Die Praxis der Akademie, den Teilnehmern mehrere Kontrollfragen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu stellen, ist aus Sicht der Rechtsanwaltskammer ausreichend. Ein weitergehender Nachweis über elektronische Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten wird nicht verlangt.
Die Deutsche AnwaltAkademie weist darauf hin, dass nach der FAO allein Online-Seminare in Präsenzform anerkannt werden können. Gefilmte Seminare, die später über das Internet abgerufen werden können, erfüllten die Voraussetzungen des § 15 FAO nicht.
tko/LTO-Redaktion
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RAK Hamm: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4865 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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