Ein Redakteur verlinkt in einem Artikel auf eine als linksextremistisch eingestufte Webseite. Eine Anklage deswegen ließ das LG Karlsruhe nicht zu. Die Staatsanwaltschaft hat nun sofortige Beschwerde eingelegt.
Der Streit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Redakteur Fabian Kienert vom unabhängigen Sender Radio Dreyeckland (RDL) geht in die nächste Runde. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber LTO bestätigte, hat die Anklagebehörde sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts (LG) Karlsruhe eingelegt, mit der das Gericht die Anklage gegen den Redakteur nicht zugelassen hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft Kienert die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vor (§ 85 Abs. 1, Abs. 2 Var. 3 Strafgesetzbuch), weil er in einem Artikel auf die verbotene Plattform "linksunten.indymedia" verlinkt hatte. Den Verein hinter der Plattform hatte das Bundesinnenministerium als linksextremistisch eingestuft. Eine Klage gegen das Verbot hielt das Bundesverwaltungsgericht 2020 für zulässig aber unbegründet. Daraufhin hat RDL im Juli 2022 über dieses Verbot berichtet. Als Hintergrundinformation für die Leserinnen und Leser verlinkte der Radiosender die Archivseite der Plattform.
Wegen des Verdachts der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure des Radiosenders an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Das LG Karlsruhe entschied jedoch in der vergangenen Woche, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren und Kienert sich durch die Verlinkung nicht strafbar gemacht hat. Die Anklage gegen den Journalisten lies das LG daher nicht zu.
Ob die Anklage zu Recht nicht zugelassen wurde, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart überprüfen. Eine Begründung der sofortigen Beschwerde liegt noch nicht vor. Gibt das OLG der Beschwerde statt, würde es zu einer Hauptverhandlung am LG Karlsruhe kommen.
acr/LTO-Redaktion
Nach Verlinkung auf verbotene Website "linksunten.indymedia": . In: Legal Tribune Online, 23.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51834 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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