Anfang März 2019 sind seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs zehn Jahre vergangen. Bis dahin müssen alle Strafverfahren mit einem Urteil abgeschlossen sein. Für einen jetzt begonnenen Prozess bleiben deshalb nur sieben Monate.
Obwohl der Fall in einem guten halben Jahr verjährt, hat am Donnerstag ein neuer Prozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs begonnen. Dem Landgericht (LG) Köln bleibt daher nur Zeit bis Anfang März, dann muss das Urteil gesprochen sein. Die Richter können sich aber nicht auf das Beweismaterial aus einem seit Januar laufenden Verfahren stützen, sondern müssen die Zeugen noch einmal neu anhören.
Angeklagt ist ein ehemaliger Oberbauleiter wegen fahrlässiger Tötung. Ihm wird vorgeworfen, 2005 beim Bau einer neuen U-Bahn-Linie unter dem Archivgebäude die Beseitigung von Hindernissen vorgetäuscht zu haben. Damit habe er "Leib und Leben" von Anwohnern, Passanten und Mitarbeitern des Stadtarchivs gefährdet, sagte Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich.
Der in Düsseldorf wohnende Angeklagte äußerte sich zunächst nicht. Sein Verteidiger erklärte aber, dass er hauptsächlich durch die Aussage eines ehemaligen Bauleiters belastet werde, der ein offenkundiges Eigeninteresse daran habe.
Prozessbeginn nach neun Jahren
Dieser ehemalige Bauleiter ist einer der Angeklagten in dem schon seit Januar laufenden Prozess. In diesem Verfahren sind vier Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) angeklagt. Ein fünfter Angeklagter ist so schwer erkrankt, dass er nicht mehr verhandlungsfähig ist. Falls sich das ändert, muss sein Fall ebenfalls in einem eigenständigen Verfahren neu aufgerollt werden.
Durch den Einsturz des Stadtarchivs 2009 waren zwei junge Anwohner ums Leben gekommen. Der Sachschaden beläuft sich nach Angaben der Stadt Köln auf mehr als eine Milliarde Euro. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde der Einsturz durch eine Fehlstelle in der U-Bahn-Baustelle verursacht. Die Baufirmen bestreiten das.
Bis zum Beginn des ersten Prozesses hatte es neun Jahre gedauert. Zunächst hatte die Bergung der verschütteten Archivdokumente Vorrang - darunter jahrhundertealte Ratsprotokolle und Heinrich Bölls Nobelpreisurkunde. Erst als alles aus der Schuttgrube herausgeholt worden war, begann am Unglücksort die Ursachensuche.
Doch dafür musste in der Grube zunächst mit Millionenaufwand ein "Beweissicherungsbauwerk" - eine Art Schacht - errichtet werden. Diese Konstruktion sollte verhindern, dass es zu weiteren Erdverschiebungen kommt und dadurch Beweise vernichtet werden. Das dauerte bis 2014, dann erst begann die eigentliche Beweisaufnahme.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Verjährung droht: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30141 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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